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   BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00   

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BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00 (https://dejure.org/2000,2475)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 BvR 300/00 (https://dejure.org/2000,2475)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00 (https://dejure.org/2000,2475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei verspäteter Vorlage der für die verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1203
  • NVwZ 2001, 553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
    Sie erweist sich bereits als unzulässig, weil die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen verspätet vorgelegt worden sind (§ 93 Abs. 1 i.V.m. §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
    Sie erweist sich bereits als unzulässig, weil die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen verspätet vorgelegt worden sind (§ 93 Abs. 1 i.V.m. §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
    Sie erweist sich bereits als unzulässig, weil die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen verspätet vorgelegt worden sind (§ 93 Abs. 1 i.V.m. §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 47/98

    Revision - Mündliche Verhandlung - Entlastung - Finanzgericht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Oktober 1999 - I R 47/98 -,.
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 67-IV-01; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 7-IV-02
    Hiezu gehört es, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45-IV-00; Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - Vf. 61-IV-00 und Vf. 80IV-00; vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, in: NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 58-IV-10
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgericht erst nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist und damit verspätet vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000, NJW 2001, 1203; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 61-IV-00; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
    1. Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45-IV-00; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.200, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 59-IV-01
    Zumindest war ein derartiges Wissen um die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes im Hinblick darauf zu verlangen, dass sie auch in dem veröffentlichten Beschluss vom 29.08.1996 - Vf. 6-IV-95 - (JbSächsOVG 4, 129 [132]) anklingt und mit der mehrfach veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 93, 92 BVerfGG (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 22.03.2000 - 2 BvR 300/00 - NJW 2001, 1203) übereinstimmt.
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen (z.B. nur in Bezug genommene Gerichtsentscheidungen oder Schriftsätze) dem Verfassungsgericht erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45 -IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 41-IV-01
    Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132] - st. Rspr.; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.2000, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen (z.B. nur in Bezug genommene Gerichtsentscheidungen oder Schriftsätze) dem Verfassungsgericht erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45 -IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 70-IV-03
    16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.200, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 2-IV-02
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